Teilnahmebedingungen

1. „PRODKASTEN – Innovationen für die Region“ ist eine Präsentations-Plattform des Fachdienst Büro für Innovation und Qualifizierung des Landkreises Marburg-Biedenkopf (im folgenden FD BIQ), die ein Schaufenster für innovative Produkte für die Region Marburg-Biedenkopf sein möchte. Über die Plattform PRODKASTEN sollen innovative und kreative Produkte gezeigt werden, um in der Region Marburg Biedenkopf Lust auf Innovation zu machen und ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Innovation seit jeher Motor der Wirtschaftsentwicklung war. Zugleich soll deutlich werden, dass die Umsetzung von innovativen Produktideen von Unternehmen aller Größe geleistet werden kann. Dabei soll gerade im ländlichen Raum eine Möglichkeit geschaffen werden, auf innovative Produkte aufmerksam zu werden.

 

2. Im Rahmen von PRODKASTEN werden in Schaukästen, die im Einzelhandel und an frequentieren öffentlichen Standorten gezeigt werden – den sogenannten „PRODKÄSTEN“ – jeweils Produkte für einen begrenzten Zeitraum von 2 bis 4 Wochen gezeigt. (In einzelnen Fällen werden auch Vitrinen mit Produkten aufgestellt, wo eine Bewachung der PRODKÄSTEN und eine Verkaufsmöglichkeit nicht gegeben sind.) Für die Ausstellung der Produkte im PRODKASTEN erhebt der Fachdienst BIQ des Landkreises keine Gebühr. Nach Ablauf des o.g. Zeitraums werden die Produkte über die Homepage www.prodkasten.de öffentlich präsentiert und über diese Plattform kann ein interessierter Kunde direkten Kontakt zum Produkthersteller aufnehmen. Die Geschäftsbeziehung besteht in dem Fall nur zwischen Hersteller und Kunden ohne Beteiligung des Fachdiensts BIQ. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Einzelhändler PRODKASTEN-Produkte in ihr reguläres Sortiment aufnehmen. Auch in diesem Fall besteht die Geschäftsbeziehung direkt zwischen Einzelhändler und Produktproduzent ohne Beteiligung des Fachdiensts BIQ.

 

3. Im Rahmen von PRODKASTEN kann jedes Produkt aus allen Regionen des EU-Wirtschaftsraumes präsentiert werden, das besonders innovativ ist und besondere Alleinstellungsmerkmale aufweist und/oder dessen Produktionsprozess besonders innovativ und einzigartig ist. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das Produkt auch „neu“ sein muss, sondern hinreichend ist der innovative und einzigartige Charakter.

 

4. Ebenfalls im Rahmen von PRODKASTEN können Produkte präsentiert werden, deren innovativer Charakter darin liegt, dass Sie sich auf innovative und einzigartige Weise mit der Region Marburg-Biedenkopf, ihren Traditionen und ihrer Geschichte auseinandersetzen.

 

5. Die im PRODKASTEN gezeigten innovativen Produkte bleiben jedoch auf Erzeugnisse beschränkt, die sich direkt an den Endverbraucher richten, eine überschaubare Größe aufweisen (bis etwa 20x20x20 cm) und die sich hinsichtlich ihres Preises als „kleines Präsent“ eignen (ca. 5 – 100 €). Die Präsentation von verzehrbaren Produkten bleibt aufgrund der technischen Gegebenheiten der PRODKÄSTEN auf Produkte beschränkt, die eine Haltbarkeit von > ½ Jahr haben und keine besonderen Anforderungen an Lagerung/Aufbewahrung (z.B. Kühlung) stellen. Wichtig: Die Produkte müssen online zu beziehen sein. Nur damit kann eine spätere Einbeziehung in die Internetplattform sichergestellt werden. Produkte, die diesen Kriterien nicht entsprechen, können nicht in den PRODKASTEN aufgenommen werden.

 

6. Eine Bewerbung für die Aufnahme eines Produkts in den PRODKASTEN erfolgt unter Angabe des Herstellernamens samt Anschrift und der Produktbezeichnung an den Fachdienst BIQ des Landkreises Marburg Biedenkopf. Bei der Bewerbung ist nachzuweisen, dass das Produkt die unter Ziffern 3 bis 5 genannten Merkmale aufweist. Ferner ist nachzuweisen, dass es sich nicht um die Adaption oder Nachahmung einer Innovation eines anderen
Herstellers handelt.

 

7. Nach Vorprüfung gem. Ziffern 3 bis 6 durch den Fachdienst BIQ entscheidet der Einzelhandel über die Aufnahme eines Produkts in den PRODKASTEN nach pflichtgemäßem Ermessen unter Zugrundelegung folgender Auswahlkriterien:

  1. Innovationsgrad des Produkts
  2. Servicegrad aus Sicht des Händlers
  3. die Aufschlagspanne
  4. der prognostizierte Umsatz.

Der Einzelhandel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund, insbesondere zur Aufrechterhaltung einer möglichst vielfältigen Angebotsmischung, die Aufnahme eines Produkts in den PRODKASTEN zu verweigern bzw. auf die Warteliste zu setzen. Zusätzlich können auch saisonale Aspekte berücksichtigt werden. Liegen zu viele qualifizierte Bewerbungen vor, entscheidet das Los. Nicht erfolgreiche Bewerbungen, die die Auswahlkriterien erfüllen, werden auf einer Warteliste erfasst.

 

8. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf haftet nicht für die im Zusammenhang mit der Präsentationsplattform „PRODKASTEN“ erbrachten Leistungen. Der Rechtsweg ist im Rahmen der Präsentationsplattform PRODKASTEN ausgeschlossen. Der Fachdienst BIQ des Landkreises behält sich vor, die Teilnahmebedingungen für die Präsentationsplattform PRODKASTEN jederzeit zu ändern.

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